← Zurück zu itemovo · Impressum · Datenschutz

Barrierefreiheit

Uns ist wichtig, dass itemovo möglichst viele Menschen nutzen können - unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Diese Seite erklärt unseren rechtlichen Status sowie die Maßnahmen, die wir bereits umgesetzt haben und weiterhin umsetzen.

Rechtlicher Hintergrund

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 ("European Accessibility Act") in Deutschland um und verweist dabei unter anderem auf die technische Norm EN 301 549, welche konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen definiert. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025.

Warum itemovo aktuell nicht zur vollständigen Umsetzung verpflichtet ist

Das BFSG sieht in § 3 Abs. 3 BFSG eine Ausnahme für sogenannte Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr vor - dazu zählen unter anderem Vergleichsportale wie itemovo. Als Kleinstunternehmen gilt dabei ein Betrieb mit weniger als 10 Beschäftigten, der zusätzlich einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro nicht überschreitet. itemovo wird als Einzelperson ohne Beschäftigte betrieben und erfüllt diese Kriterien damit deutlich, ist daher aktuell nicht gesetzlich zur vollständigen Barrierefreiheit nach BFSG verpflichtet.

Trotzdem engagieren wir uns

Unabhängig von dieser Ausnahme arbeiten wir kontinuierlich daran, itemovo zugänglicher zu gestalten - orientiert an den Anforderungen der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Barrierefreiheit verstehen wir dabei nicht als einmaliges Projekt, sondern als fortlaufenden Prozess, den wir bei jeder Weiterentwicklung der Seite mitdenken.

Was wir bereits umgesetzt haben

Rückmeldungen willkommen

Solltest du auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über deine Rückmeldung - schreib uns dazu gerne direkt an kontakt@itemovo.de.